Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)


von


ART-EXPRESSIONS
Gala  &  Event  Artist  Duo




Die akzeptierte Zahlungsmethode, nach einem Vertragsabschluss, wäre Vorkasse per Überweisung. Der Vertraglich vereinbarte brutto Gesamtbetrag, inklusive aller eventuell entstandenen Nebenkosten, für die verbindlich gebuchten Dienstleistungen, Leistungen, Verleihgegenstände, ..., müsste gegen Rechnung, spätestens zehn Werktage im voraus (sofern Vertraglich  nicht anders vereinbart), auf das Konto von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, Frau Michèle Lorenz, überwiesen worden und auf das Konto bereits eingegangen sein. Eine hiervon abweichende Zahlungsmethode, wird seitens  ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nicht akzeptiert! Sofern die Überweisung nicht rechtzeitig zum Vertraglich vereinbarten Termin erfolgen sollte, bzw. der Zahlungseingang, nicht zum Vertraglich vereinbarten Termin, auf das Konto von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, Frau Michèle Lorenz, feststellbar sein sollte, kann die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, Leistungen, Verleihgegenstände, ..., seitens ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nicht mehr gewährleistet werden. Mit der Zahlung des brutto Gesamtbetrages und nach Erbringung der Vertraglich vereinbarten Leistungen, durch ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sind sämtliche Forderungen von Auftraggeber / Veranstalter, abgegolten.  

Im Falle einer Vertragsmäßig vereinbarten Übernachtung der Künstler / Crew / Auftragnehmer, müssten von seitens des Auftraggebers / Veranstalters, Hotel Zimmer, in der erforderlichen Anzahl, wie Vertraglich vereinbart, mit Dusche und WC im Zimmer, sowie Frühstück zur Verfügung gestellt werden. Das Hotel wäre in jedem fall  vom Auftraggeber / Veranstalter, zu buchen und abzurechnen!

Für die Show Vorbereitungen würde eventuell, sofern vor Ort vorhanden (z. B. direkt in der Garderobe, im WC oder Bad, ...), von den Künstlern ein Stromanschluss benutzt werden (für das Haarstyling Gerät).

Der Auftraggeber / Veranstalter müsste bitte für eine abschließbare, beheizbare, warme und saubere, PRIVATE, Nichtraucher Garderobe (besonders wichtig bei Buchungen von Schlangen, da unsere Schlangen in der Lage sind auch Türen selbstständig zu öffnen; Feuershow, ...) mit Spiegel und Sitzmöglichkeiten (Stühle), in der unmittelbaren nähe der Auftrittsfläche , sowie für die Fläche der Darbietung und falls erforderlich und nicht anders vereinbart, für die Ausstattung bezüglich Ton, Licht mit üblichen Effekten, sowie Handmikrofone, sorgen. CD-Player, mit einer entsprechend guten Akustik, für die Dienstleistungen, Showvorführungen, ... müsste bitte vor Ort, unbedingt vorhanden sein!

Der Weg zur Garderobe und auch zur Bühne bzw. Vorführungs- oder Dekorationsaufbaufläche, müsste bitte sofern möglich ohne Treppen sein, da die zu transportierenden Accessoires, Dekorationen, ... sehr häufig groß, teils mit Übermaß, sperrig und zu einem großen Teil ganz besonders schwer zu transportieren sind!

Die Aufführungsfläche und auch die Dekorationsaufbaufläche  (zu dekorierenden Fläche), müsste bitte ausreichend groß, mit stabilem, festem, nicht scharfkantigem (z. B. durch Kieselsteine, Scherben, ...), rutschfestem (z. B. kein nasses oder feuchtes Graß, Laub, ...) Untergrund sein! Sowohl die Vorführungsfläche, als auch die Dekorationsaufbaufläche, müsste außerdem in jedem fall bitte warm, sauber, trocken (und auch mit einem trockenem und rutschfestem Boden) sowie Wind, Regen, Schnee, Sturm, ... und Schlechtwetter geschützt sein. Bei Outdoor  Events & Veranstaltungen muss eine Überdachung der Auftritts- und Vorführungsfläche vorhanden sein um die Künstler / Crew ausreichenden Wetterschutz zu bieten (wichtig vor allem im falle von Regen, Schnee, Hagel, Wind, ...). Bei Außenveranstaltungen trägt in der Auftraggeber / Veranstalter das Wetterrisiko! Im falle einer schuldhaften Missachtung, nicht Einhaltung, oder Verletzung der aufgeführten Punkte und Voraussetzungen durch den Auftraggeber / Veranstalter, kann eine Durchführung der Vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, Programmpunkte, ... nicht gewährleistet werden bzw. der Verleih der Vertraglich gebuchten und angemieteten Dekorationen und Verleihgegenstände nicht gewährleistet werden und die Dienstleistungen, Vorführungen bzw. der Aufbau und zur Verfügungsstellung der Vertraglich angemieteten Dekorationen, durch ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, je nach Ermessen von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, gänzlich oder zu einem Teil, verweigert oder abgebrochen werden! Bei einer schuldhaften Missachtung, nicht Einhaltung, oder Verletzung der aufgeführten Punkte und Voraussetzungen durch den Auftraggeber / Veranstalter, müsste der Vertraglich vereinbarte brutto Gesamtbetrag, trotzdem in seiner gesamten und vollen Höhe (ohne Abzüge) an ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, gezahlt werden!

Essen und Getränke im angemessenen Maße (je nach Dauer der Anwesenheit bis zu drei Mahlzeiten, pro Tag, Frühstück, Mittagessen, Abendessen), müssten bitte vom Auftraggeber / Veranstalter für die Künstler / Crew / Auftragnehmer, für die Dauer der Anwesenheit am Veranstaltungsort, kostenlos zur Verfügung gestellt werden! Andernfalls wird eine Essenspauschale in Höhe von netto 15.- €, pro Künstler / Crew / Auftragnehmer,  pro Reise & Veranstaltungstag, gesondert berechnet werden.

Die Künstler / Crew / Auftragnehmer, versteuern sich selbst. ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR sind zu dem selbst gesetzlich Krankenversichert.

Zweck der Internetseite und den Angeboten von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sind unverbindliche, Informationen und Darstellungen, der Möglichkeiten der Künstlerischentätigkeiten, Programme, Dienstleistungen, Dekorationen, ... .   

Die Künstler / Crew / Auftragnehmer, sind in der Darbietung  und Gestaltung der Programme, Dienstleistungen, Dekorationen, ... frei gestaltet. Künstlerische oder sonstigen Anweisungen des  Auftraggebers / Veranstalters, oder weiterer Dritter, unterliegen die Künstler / Crew / Auftragnehmer nicht. Dem Auftraggeber / Veranstalter ist der Charakter der Darbietung, Dienstleistungen, Art der Dekorationen, ... bekannt.

Die von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR angebotenen Darbietungen, Dienstleistungen,..., unterliegen einem eigenen, festen Programmablauf. Weitere Personen oder Gegenstände die nicht bereits teil der gebuchten Showprogramme, Darbietungen, Dienstleistungen, ... sind, können daher nicht vor Ort mit einbezogen werden!

Outdoor bzw. Außen Vorführungen, können nur bei guten Wetterbedingungen und wärmeren Temperaturen (wie z. B. im Frühjahr, im Sommer und eventuell auch noch im Herbst), angeboten werden, andernfalls nicht! Bei schlechten Wetterbedingungen, oder kühlen bzw. frischen bis kalten Temperaturen (wie z. B. im Winter), müssten alle Vorführungen grundsätzlich Indoor stattfinden!

Standby Zeiten, vor oder außerhalb der Vertraglich vereinbarten Vorführungszeiten, oder Zeitliche Verlängerungen, z. B. im Anschluss an die eigentlich Vertraglich vereinbarten Auftrittsuhrzeiten, werden von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nicht angeboten. Sofern Standby Zeiten oder Verlängerungszeiten, die außerhalb der Vertraglich gebuchten Dienstleistungszeiten liegen sollten, vom Auftraggeber / Veranstalter gewünscht sein sollten, würden diese durch ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, gesondert in Rechnung gestellt werden! Andernfalls müssten die Auftrittsuhrzeiten und Anwesenheitszeiten vor Ort, vom Auftraggeber / Veranstalter, wie Vertraglich vereinbart eingehalten werden!

Vor jedem Programm, oder Aufführung, wird unmittelbar zuvor, eine gesonderte Vorbereitungszeit von ca. einer Stunde benötigt. Bei Buchung mehrerer, aufeinander folgender Showvorführungen, wird eine zwischen Pause von ca. einer Stunde, zwischen den einzelnen Showvorführungen benötigt!

Kinderunterhaltung: Die von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR angebotenen Kinderunterhaltungsprogramme (wie z. B. Clown, Kinderschminken, Kids-Fun-Programm, kreative Kinderunterhaltung, Piraten Kinderunterhaltung, ...) dienen ausschließlich zur reinen Unterhaltung der Kinder und sind nicht als Kinderbetreuung zu verstehen. Die Kinder werden dabei von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nicht beaufsichtigt. Die Eltern, Erziehungsberechtigten, oder Erwachsene Begleitpersonen der Kinder, werden dabei von Ihrer Aufsichtspflicht nicht befreit! ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR weisen jegliche Art von Haftung, oder Schuld bzw. Schuldzuweisung, von sich. Es wird bei den von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR angebotenen Kinderunterhaltungsprogrammen, keinerlei Verantwortung, Aufsicht, oder sonstiges für die Kinder übernommen, dies bleibt in der Verantwortlichkeit der Erwachsenen Begleitpersonen! Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich durch den Vertragsabschluss, dies seinen Gästen, Kunden, ... unmissverständlich mitzuteilen und auf die Einhaltung dieser Vereinbarung strengstens zu achten!

Feuershows: Bei einer Buchung von Vorführungen mit offenem Feuer, wie z. B. eine Feuerperformance, ..., sowie auch bei einer Buchung von feurigen Dekorationen, wie z. B. Feuerschalen, ..., müsste bitte die Örtliche Feuerwehr (bzw. der Veranstaltungsanschrift nächst gelegene Feuerwehr), vom Auftraggeber / Veranstalter, rechtzeitig (mindestens mehrere Tage zuvor) unbedingt über das vorhaben in Kenntnis gesetzt und darüber informiert werden! Weitere eventuell erforderliche Schritte, wären gegebenenfalls vom Auftraggeber / Veranstalter einzuleiten und durchzuführen!

Schlangen- & Reptilienshows: Reptilien sowie auch Schlangen, sind keine zahmen Haustiere sondern Raubtiere und sollten daher auch bei Events, Veranstaltungen, ... immer als solche angesehen und mit größter Vorsicht, Behutsamkeit und Respekt sowohl vom Auftraggeber / Veranstalter, als auch von dessen Gästen und Zuschauer, behandelt werden! Die Schlangenvorführungen und  Reptilienshows finden mit Würgeschlangen statt. Diese Schlangen können extrem schnelle Reaktionen von sich zeigen (vor allem im falle eines Angriffes, oder beim Gefühl von drohender Gefahr), mit einer enormen unvorstellbaren Kraft ihr Opfer würgen (schlimmstenfalls können diese ihre Opfer zu tote drücken oder gar verschlingen), oder beißen (da die Zähne der Schlangen hackenförmig bzw. leicht gebogen sind, könnten diese bei einem Biss, sehr schmerzhafte und tiefe bis schwere Verletzungen verursachen). Daher müssten Menschenmassen um die Schlangen herum und vor allem das umzingeln der Schlangen durch die Gäste und Zuschauer, schnelle Bewegungen direkt vor den Tieren, frontale Bewegungen auf das Gesicht der Schlangen, anfassen des Schlangenkopfes, sowie Gerüche von anderen Tieren (wie z. B. Haustieren, Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel, Stallungen mit Pferden, ...) unbedingt vermieden werden. Grundsätzlich kann bei Auftritten mit Reptilien und Schlangen keine Haftung oder Verantwortung im Bezug auf das verhalten der Tiere oder auch im falle von Verletzungen an Menschen, ... von seitens ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR übernommen werden! ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR weisen hiermit ausdrücklich jegliche Art von Verantwortung, Haftung, Schuld oder  Schuldzuweisung, von sich! Im falle einer Buchung einer Show mit lebenden Reptilien und Schlangen, trägt der Auftraggeber / Veranstalter das alleinige und volle Risiko und die volle Haftung (z. B. bei Unfällen, Verletzungen, Angriffen, ... auf Menschen, am Veranstaltungsort anwesenden Tieren, ...). Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich durch den Vertragsabschluss, seine Gäste, Kunden, ... vorab entsprechend über eventuelle Gefahren, vor allem im falle eines Fehlverhaltens, unmissverständlich zu informieren und auf die Einhaltung dieser Vereinbarung strengstens zu achten! Bei nicht Einhaltung, trägt der Auftraggeber / Veranstalter die Haftung für das verhalten seiner Gäste und Zuschauer mit. Sollte der Auftraggeber / Veranstalter hiermit nicht einverstanden sein, müsste dieser von der Buchung einer Vorführung mit lebenden Reptilien und Schlangen und einem Vertragsabschluss für eine derartige Vorführung, bei ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, abstand nehmen. 

Der Auftraggeber / Veranstalter, oder Dritter dürfen von den Künstlern, deren Darbietungen, Dekorationen, ..., nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Künstler / Crew / Auftragnehmer, Aufzeichnungen auf Bild- o. Tonträger, bzw. Video, DVD, ... mitschneiden. Sofern die Künstler / Crew / Auftragnehmer damit nicht einverstanden sein sollten, müsste dies bitte so akzeptiert und unterlassen werden! ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sowie die Künstler / Crew / Auftragnehmer, sind berechtigt, z. B. Fotos, Ton- und Videoaufnahmen, ..., der Veranstaltungen, Darbietungen, Dekorationen,..., aufzuzeichnen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und nach freiem belieben und eigenem ermessen zu veröffentlichen (z. B. auf den eigenen Webseiten, zum Zwecke der Eigenwerbung, ...).

Alle konzeptionellen Ideen, gleichgültig ob sie zur Durchführung kommen oder nicht, bleiben geistiges Eigentum von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR.  

Zusatzbestimmungen bei Vermietung von Mietgegenständen: Dem Auftraggeber / Veranstalter sind Art, etwa Aussehen und Betrieb der Mietgegenstände bekannt. Veränderungen an den Mietgegenständen bleiben ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, vorbehalten. Die  Mietgegenstände dürfen ausschließlich von nüchternen Personen benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung und Ausschreitungen ist ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, berechtigt den Verleih der Mietgegenstände, sofern erforderlich auch vorzeitig, abzubrechen! Die Benutzung der Mietgegenstände, Geräte, Dekorationen, Wasserpfeifen, Samoware, ..., sind in jedem fall auf eigene Gefahr des Nutzers! Verantwortung, Haftung, Schuld, Schuldzuweisung, ..., wird von seitens ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, hiermit ausdrücklich abgelehnt! Bei Verlust, oder Beschädigung jeglicher Art an den Mietobjekten, sowie eventuell an den Mietobjekten, oder durch die Mietobjekte entstandene Schäden jeglicher Art, Feuer, Brand, Wasserschaden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung, Diebstahl, ..., während der Mietzeit und auch während der zur Verfügungsstellung der Mietgegenstände z. B. am Veranstaltungsort (z. B. für den Dekorationsaufbau, durch Lagerung, oder Vorhandensein der Mietgegenstände in den Veranstaltungsräumlichkeiten, oder im Umkreis der Veranstaltungsfläche, im Hotel, ...), haftet der Mieter / Auftraggeber / Veranstalter. Die Mietgegenstände sind nicht durch ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, Betriebshaftpflichtversichert. Prüfen Sie deshalb bitte vor einem Vertragsabschluss, ob Sie eine gesonderte Versicherung benötigen!
Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich Sorge zu tragen, dass der Standort der Mietgegenstände an den Einsatztagen und während der gesamten Aufenthaltszeit vor Ort, an einem hitze- und kältesicheren, trockenen, Wind-, Regen-, Schnee, ... und Schlechtwettergeschütztem, diebstahlsicheren, sauberen Ort gewährleistet wird. Dekorationsaufbaufläche, Aktionsflächen / Platzbedarf, wie angegeben. Die Aufstellfläche bzw. Dekorationsaufbaufläche, muss ausreichend groß, eben und waagerecht sein. Der Untergrund darf keine scharfkantigen Gegenstände enthalten und muss sauber und trocken sein!

Der Veranstalter garantiert eine kostenfreie Abstellfläche für Lieferfahrzeug (e). Falls erforderlich, stellt der Veranstalter für die Transportfahrzeuge Einfahrt- und Parkscheine zur Verfügung. Diese werden rechtzeitig an ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR  geschickt bzw. ausgehändigt.

Der Auftraggeber / Veranstalter, sichert die Darbietung für die Künstler / Crew / Auftragnehmer, Betriebshaftpflichttechnisch ab. Betriebliches u. persönliches Risiko für die Veranstaltung trägt der Auftraggeber / Veranstalter. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Auftraggebers / Veranstalters, sind die Künstler / Crew / Auftragnehmer, nicht zum Auftritt verpflichtet. Bei anderen Ereignissen wie Nichterfüllung z. B. durch höhere Gewalt, gelten die gesetzlichen Bestimmung.

Auftraggeber / Veranstalterwechsel, auch in Folge von Neuverpachtung oder Verkauf o. ä. lösen den Vertrag nicht auf. Der Auftraggeber / Veranstalter überträgt den Vertragsinhalt an seinen Nachfolger zur Erfüllung.

Findet die Veranstaltung im Ausland statt, verpflichtet sich der Auftraggeber / Veranstalter, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für benannte Künstler / Crew / Auftragnehmer, zu besorgen und diese ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, rechtzeitig vorzulegen.

Evtl. GEMA-Gebühren, Tanz- oder Aufführungsbewilligungen zu beschaffen, sowie sofern erforderlich die Abführung der Gesetzlich vorgeschriebenen Künstlersozialkassenabgaben and die KSK, sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters.

Sowohl der Auftraggeber / Veranstalter, als auch die Künstler / Crew / Auftragnehmer, verpflichten sich, Auskünfte über die Gage und Einzelheiten des Vertrages nicht an Dritte weiterzugeben.

Sofern die Künstler / Crew / Auftragnehmer, durch einen Umstand, den sie nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit, oder durch Höhere Gewalt, wie z. B. Autopanne, Unfall, Verkehrsstau, vereiste Straßen, Unwetter, ...), verhindert sein sollten, entfallen die wechselseitigen Rechte und Pflichten. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht, auch nicht von Seiten des Auftraggebers / Veranstalters. Die bereits geleisteten Vorauszahlungen werden dem Auftraggeber/ Veranstalter umgehend zurück erstattet. Findet der Auftritt aus Gründen die einer der Vertragspartner zu vertreten hat nicht statt, ist dieser zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 100% des vereinbarten Brutto Gesamtbetrages, an den anderen Vertragspartner verpflichtet.  

Für Engagements, Dienstleistungen, Dekorationsvermietungen, ... jeglicher Art von Geschäftsbeziehungen, zwischen ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR und deren Geschäftspartnern und Kunden, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen erkennen ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR nicht an und widersprechen diesen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner und Kunden von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sind lediglich dann teil der getroffenen Geschäftlichen Vereinbarung und somit gültig, wenn ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmen, andernfalls gelten diese als nicht akzeptiert und sind kein Bestandteil der getroffenen Geschäftlichen Vereinbarungen!

Geschäftskunden von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, können die allgemeinen Vertragsbedingungen von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, auf dieser Internetseite unter AGB einsehen und diese bei Vertragsabschluss auf ihrem Rechner speichern oder ausdrucken.

Durch den Abschluss des Engagementvertrages wird zwischen den Vertragspartnern weder ein Arbeitsverhältnis, noch ein einem Arbeitsverhältnis ähnelnden Vertragsverhältnis, begründet.

Bitte beachten Sie auch die Rechtlichenhinweise unter dem Link Impressum (unten in der Fußleiste dieser Seite)!

In BRD und Ausland, auch bei Übersetzungen in andere Sprache, ist der deutsche Text als Ergänzung sowie das BGB maßgeblich. Änderungen / Ergänzungen usw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder Ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist. Gegenüber Kaufleuten gilt Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand.